Oppitz/Chini
BWG | Bankwesengesetz, Band 1
Kommentar
2. Aufl. 2022
ISBN: 978-3-7073-2402-0
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BWG | Bankwesengesetz, Band 1 (2. Auflage)
Anlage zu § 37a
INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER
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Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen | |
Einlagen bei [Name des Kreditinstituts einfügen] sind geschützt durch: | [Name der einschlägigen Sicherungseinrichtung einfügen] (1) |
Sicherungsobergrenze: | 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) [Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind] |
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: | Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR (2) |
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: | Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3) |
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: | 7 Arbeitstage (4) [gegebenenfalls durch andere Frist(en) ersetzen] |
Währung der Erstattung: | Euro |
Kontaktdaten: | [Kontaktdaten der einschlägigen Sicherungseinrichtung einfügen (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)] |
Weitere Informationen: | [Website der einschlägigen Sicherungseinrichtung einfügen] |
Empfangsbestätigung durch den Einleger: | |
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige d... |