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Bezugsumwandlung iZm (E-)Bikes
Seit vielen Monaten wird verstärkt Werbung für die Anschaffung von (E-)Bikes, eines „Dienstradls“, für Mitarbeiter gemacht. Das Thema boomt, nicht zuletzt durch die entsprechenden Angebote der Fahrradhändler und Leasingfirmen. Mit verlockenden Modellkonstruktionen will man erreichen, dass der Arbeitnehmer „auf das Fahrrad seiner Träume“ umsteigen kann und dabei gegenüber einem Kauf viel spart. Die Modelle fußen auf einer Bezugsumwandlung „weniger Gehalt gegen Privatnutzung eines (arbeitgebereigenen) (E-)Bikes“. Durch eine Gehaltsreduktion sollen die SV-Beitragsgrundlage und die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und in weiterer Folge auch die SV-Beiträge und die Lohnsteuer entsprechend vermindert werden. Das ist allerdings nur bedingt richtig und von ganz entscheidenden Details abhängig. PV-Info hat dazu Michael Seebacher, Christian Artner und Sebastian Lacha gebeten, diese Modelle aus den Blickwinkeln Lohnsteuer, Sozialversicherung und Umsatzsteuer zu beleuchten.
Lohnsteuerrechtliche Aspekte
Mag. Michael Seebacher
Allgemeines
Einnahmen liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile ua im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zufließen. Geldwerte Vorteile (...