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Bezugsumwandlung zugunsten von Dienstfahrrädern
M. Seebacher/Artner/Lacha, Bezugsumwandlung iZm (E-)Bikes, PV-Info 10/2022, 2; Begutachtungsentwurf zum LStR-Wartungserlass 2022, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/in-begutachtung.html.
S. 434 Die Aussage in Rz 206 der LStR 2002, dass die Privatnutzung arbeitgebereigener Fahrräder bzw E-Bikes auch dann zu keinem Sachbezug führt, wenn diese auf einer „Gehaltsumwandlung überkollektivvertraglich gewährter Geldbezüge“ beruht, hat einen wahren Boom solcher Modelle ausgelöst.
Das BMF hat dazu zuletzt festgehalten, dass zwar keine Bedenken bestehen, wenn man für Fahrräder aus Unternehmenssicht eine Nutzungsdauer von fünf Jahren ansetzt. Für die Bewertung des Sachbezugs im Hinblick auf einen steuerpflichtigen begünstigten Erwerb nach der Überlassung des Dienstfahrrades ist demnach aber trotzdem eine Einzelfallbeurteilung notwendig (siehe dazu die Praxis-News vom Juli 2022, ASoK 2022, 265 f).
Der vorliegende Begutachtungsentwurf zum LStR-Wartungserlass 2022 enthält dazu jetzt folgende Aussagen:
Gehaltsumwandlungen werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie auf einer „Dienstvertragsänderung für die Zukunft (Barlohnreduktion und Überlassung [Elektro-]Fahrrad)“ beruhen.
Dies entspricht ni...