Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bezugsumwandlung zugunsten von Dienstfahrrädern
2022-0.261.671 (Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Dienstfahrrädern); Prodinger, Dienstfahrräder und Nutzungsdauer, Sachbezug und Gehaltsumwandlung, SWK 2022, 722.
Da nach Rz 206 der LStR 2002 Gehaltsumwandlungen zugunsten der Privatnutzung arbeitgebereigener Fahrräder bzw E-Bikes (in der Folge kurz: Dienstfahrräder) zu keinem Sachbezug führen, gibt es derzeit in Österreich einen Boom für derartige Modelle, auch wenn diesbezüglich noch nicht alle abgaben- und beitragsrechtlichen Aspekte endgültig geklärt sind. Derzeit liegen zum Thema Auskünfte des Finanzamtes sowie der ÖGK aufgrund von Anfragen einzelner Unternehmen sowie ein BMF-Schreiben, mit dem auf eine Anfrage der Kammer der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Stellung genommen wird, vor. Daraus ergibt sich Folgendes:
1. Die steuerliche Anerkennung, die auch für Lohnnebenkostenzwecke gilt, wird damit begründet, dass das EStG – anders als bei anderen Befreiungen (zB hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge) – kein ausdrückliches Bezugsumwandlungsverbot hinsichtlich der Zurverfügungstellung arbeitgebereigener (Elektro-)Fahrzeuge an Arbeitnehmer vorsieht.
Nach dem Finanzamt bedarf es für die steue...