TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2146-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 21 Niveau und Höhe der Räume

Anmerkungen

0) IdF LGBl 2008/63.

1) § 21 Bgld BauVO entspricht Art 23 der Vereinbarung der Bundesländer gem Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften.

Die Anforderung des Abs 1 ist in Verbindung mit der Forderung nach ausreichender Belichtung (§ 19 Bgld BauVO), Belüftung (§ 20 Bgld BauVO) und mit dem Schutz vor Feuchtigkeit (§ 15 Bgld BauVO) zu sehen. Gegebenenfalls sind auch mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auftretende Hochwasserereignisse bei der Planung des Bauwerkes zu berücksichtigen. Auch auf Wassergefahren durch Wildbäche ist nach der vorliegenden Bestimmung Bedacht zu nehmen.

Abs 2 stellt die Raumhöhe mit dem für Gesundheit und Wohlbefinden der Benützer erforderlichen Luftvolumen in Verbindung.

S die OIB-Richtlinie 3, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Anlage 3, insb deren Pkt 11.

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.