BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom , mit der das Landesentwicklungsprogramm 2011 erlassen wird (LEP 2011), LGBl 2011/71
Aufgrund der § 7 und 10 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 1/2010, wird verordnet:
S. 1354Anlage A zur Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom , mit der das Landesentwicklungsprogramm 2011 erlassen wird (LEP 2011)
Grundsätze der räumlichen Entwicklung des Burgenlandes
Allgemeine Grundsätze
Regionale Identitäten aus Vielfalt stärken
Kooperation als Mehrwert entwickeln
Soziale Vielfalt als Potenzial erkennen
Nachhaltige Raumnutzung mit hoher Versorgungs- und Mobilitätsqualität erreichen
Erneuerbare Energieproduktion forcieren und effizientere Siedlungsstrukturen schaffen
Wissen und Forschung als Wirtschaftskapital nutzen und weiterentwickeln
Kooperationen zwischen Natur- und Kulturlandschaftsschutz, Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus ausbauen
Naturraum nachhaltig nutzen
Ziele zur Ordnung und Entwicklung der Raumstruktur
Arbeit, Bildung, soziale Infrastruktur
Arbeit
Bildung und Forschung
Gesundheit und Vorsorge
Wohnen im Alter - Betreuung und Pflege
Soziale Infrastruktur
Energie und Rohstoffe
Energie
Rohstoffe
Wirts...