BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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Artikel II - (LGBl 1981/20)
Die Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970, wird wie folgt geändert:
Der bisherige Wortlaut des § 90 ist als „(1)“ zu bezeichnen. Als neuer Abs. 2 ist anzufügen:
„(2) Dem Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung für ein Einkaufszentrum (§ 14d Abs. 1 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes) ist zusätzlich zu den Unterlagen nach Abs. 1 der rechtskräftigen Bewilligungsbescheid gem. § 14d Abs. 3 des burgenländischen Raumplanungsgesetzes anzusch[l]ießen.“