BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anmerkung
1) Mit der Nov LGBl 2000/64 wurden die § 29 und 30 (Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen) ersatzlos aufgehoben, § 31 erhielt die Bezeichnung „§ 29“.
Mit der Nov 2013/79 erhielt der bisherige Text die Absatzbezeichnung „1“; zugleich wurde Abs 2 angefügt. Die Nov LGBl 2015/38 hat Abs 3 angefügt. Durch die Nov LGBl 2015/44 wurde die Überschrift geändert und Abs 4 angefügt.