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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2146-3

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 18b Verfahren, Umweltprüfung

EB zur Nov 2006

§ 18 regelt nunmehr allgemein das Verfahren bei der Erlassung von Flächenwidmungsplänen, § 18a das vereinfachte Verfahren. Der neu eingefügte § 18b enthält demgegenüber Spezialbestimmungen für Flächenwidmungspläne, die der SUP-Richtlinie unterliegen.

§ 18b Abs 1 verweist auf die sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen des § 10a bis 10g (betreffend Landesraumordnungspläne oder Entwicklungsprogramme). Soweit die verwiesenen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen treffen, gelten im Rahmen der Ausarbeitung und Erlassung des Flächenwidmungsplanes die allgemeinen Bestimmungen des § 18 (...)

Zur Erlassung einer Ausnahmeverordnung für bestimmte Arten von Flächenwidmungsplänen nach dem sinngemäß anzuwendenden § 10a Abs 6 ist die Landesregierung zuständig.

Die Regelung in § 18b Abs 3 (Planhierarchie: Vermeidung von Mehrfachprüfungen) erfolgt in Umsetzung von Art 4 Abs 3 und Art 5 Abs 2 und 3 der SUP-Richtlinie.

Anmerkungen

1) § 18b wurde durch die Nov LGBl 2006/47 ins Bgld RPG eingefügt.

2) Verpflichtend ist eine SUP in jenen zwei Fällen durchzuführen, in denen die Änderung die Grundlage für ein Projekt bildet, das

  • nach der RL über die Umweltverträgli...

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