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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-2146-3

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 2 Abgrenzung

EB zu § 2

Der Abs 1 dient der Klarstellung, daß durch die Bestimmungen dieses Gesetzes, soweit sie Maßnahmen der Hoheitsverwaltung beinhalten, die Zuständigkeit des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung nicht berührt wird. Nach den Bestimmungen dieses Absatzes dürfen sich die Entwicklungsprogramme, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne und Teilbebauungspläne nicht auf Sachbereiche beziehen, deren Gestaltung in Gesetzgebung oder Vollziehung Bundessache ist, also insbesondere nicht auf Eisenbahnen, auf Flugplätze, auf Bundesstraßen, auf Bergwerke, auf Forste oder auf Wasserstraßen. Das schließt nicht aus, daß im Interesse einer umfassenden Darstellung solche Gebiete dennoch ersichtlich zu machen sind. Den Entwicklungsprogrammen, Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen kann jedoch im Hinblick auf solche Gebiete keinerlei normative Kraft zukommen.

Der Abs 2 soll die Abstimmung der Landesplanung mit den Planungen des Bundes (Bundesraumordnung) und der benachbarten Länder gewährleisten.

Anmerkungen

1) Nach dieser salvatorischen Klausel ist das Bgld RPG verfassungskonform so auszulegen, dass nicht in Bundeskompetenzen eingegriffen wird (vgl VfSlg 13.234/1992 zur vergleichbaren...

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