BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 14 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
Materialien zum Bgld BPMG 2016
EB zu § 14 Bgld BPMG 2016
Die Tatsache, dass ein Bauprodukt weder in der Baustoffliste ÖA, noch in der Baustoffliste ÖE angeführt ist, und für das Bauprodukt auch keine Bautechnische Zulassung vorliegt, bedeutet nicht, dass das Bauprodukt nicht verwendet werden darf. Es müssen jedoch alle relevanten Bestimmungen über die Verwendung des Bauprodukts (also gegebenenfalls etwa die einschlägigen baurechtlichen oder straßenrechtlichen Bestimmungen) erfüllt werden.