BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
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§ 7 Baustoffliste ÖA
Materialien zum Bgld BPMG 2016
EB zu § 7 Bgld BPMG 2016
Mit dieser Bestimmung wird Art. 13 der 15a-Vereinbarung umgesetzt.
Der § 7 Abs. 1 bis 3 und 5 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 30 des Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes.
Neu vorgesehen ist die Möglichkeit, das Erfordernis einer Bautechnischen Zulassung festzulegen, sofern dies aufgrund der Bedeutung eines Bauproduktes für eine oder mehrere Grundanforderungen an Bauwerke und den damit verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich Gesundheit oder Sicherheit von Personen, erforderlich ist (§ 7 Abs. 2 lit. b).