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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 17 Nachtruhe

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Die Nachtarbeitsverbote im Einzelnen
A.
Allgemeiner, branchenunabhängiger Rahmen (Abs. 1, 3, 3a)
2-6
B.
Branchen-Sonderbestimmungen
1.
Gastgewerbe (Abs. 2)
7
2.
Aufführungen und Aufnahmen (Abs. 4)
8
3.
Backwaren-Erzeugungsbetriebe (Abs. 5)
9
4.
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege (Abs. 6)
10
III.
Regelmäßige Nachtarbeit (Abs. 7)
11-14

I. Grundsätzliches

1

Eine besondere Ausformung der täglichen Ruhezeiten folgt für Jugendliche aus dem grundsätzlichen Nachtarbeitsverbot. Dieses ergänzt §16 Abs. 2 ganz wesentlich. Es zwingt dazu, schon die Arbeitszeitplanung auf die erlaubte Tageszeitphase zu beschränken und schließt Nachtarbeit -als Normalarbeitszeit und als Überstunden -weitgehend aus.

Auch darin unterscheidet sich das KJBG vom AZG und KA-AZG ganz wesentlich, welche keine Nachtarbeitsbeschränkungen kennen.

II. Die Nachtarbeitsverbote im Einzelnen

A. Allgemeiner, branchenunabhängiger Rahmen (Abs. 1, 3, 3a)

2

Generell - d.h. soweit keine der nachfolgenden Ausnahmen greift - erstreckt sich das Nachtarbeitsverbot auf die Zeitzone zwischen 20 und 6Uhr. Ob Sommer- oder Winterzeit spielt hier keine Rolle; es gilt die jeweilige Uhrzeit.

3

Dieser allgemeine Rahmen gilt auch für J...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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