Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 14

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Überstundenbegriff (Abs. 1)
1, 2
II.
Überstundenentgelt
A.
Normalfall (Abs. 2)
3, 4
B.
Sonderfall Lehrlinge über 18 (§ 1 Abs. 1a Z 1)
1.
Die Regelung
5
2.
Probleme
6, 7
III.
Sanktionierung
8, 9

I. Überstundenbegriff (Abs. 1)

1

Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Überstunden.

Diese macht erst die Abgrenzung zur Normalarbeitszeit und deren Grenzen deutlich, die im KJBG regelmäßig auch Gesamtarbeitszeitgrenzen sind, da im KJBG Überstunden nur im engen Kontext zwingender Vor- und Abschlussarbeiten (§ 12) und von Notstandsarbeiten (§ 20) zulässig sind.

Da die Bestimmungen, auf welche in Abs. 1 verwiesen wird (§ 11 Abs. 1 und 3), neben der Quantität auch die Einteilung der Normalarbeitszeit zum Gegenstand haben, wird auch jedes Arbeiten außerhalb der eingeteilten Normalarbeitszeit – außer bei wirksamer Änderung im Voraus, was arbeitgeberseitig wegen des weitgehenden Mehrleistungsverbotes besonders zu beachten ist – Überstundenarbeit i.S.d. Abs. 1 darstellen.

2

Einmal entstandene Überstunden bleiben dies auch bei Durchführung des vorrangigen Zeitausgleichs nach § 12 Abs. 1, ungeachtet dessen, dass bei rechtzeitigem Zeitausgleich der Überstundenzuschlag für zwingende Vor- und Abschlussarbeiten nich...

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