Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 11 Wöchentliche Ruhezeit bei Schichtarbeit

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
1–3
II.
Die Abweichungsermächtigungen für Schichtarbeit
A.
Zur Schichtarbeitsvoraussetzung (Abs. 1)
4–6
B.
Die Abweichungsmöglichkeiten im Einzelnen (Abs. 2)
7, 8

I. Grundsätzliches

1

Die Abweichungsermächtigungen des § 11 sollen die Schichtarbeit – gemeint vernünftig – ermöglichen und sind in Abs. 2präzisiert.

Anders als die vergleichbaren Regelungen im ARG bedürfen sie besonderer Formalitäten, nämlich einer Betriebsvereinbarung, soweit ein zuständiger Betriebsrat besteht, bzw. ansonsten einer schriftlichen Einzelvereinbarung (Abs. 1).

2

Da keine echte Zulassung erforderlich und nur von einer Regelung die Rede ist, wird es sich bei dieser Betriebsvereinbarung – ähnlich wie bei gleitenden Arbeitszeiten nach § 4b AZG anerkannt – um eine letztlich auch erzwingbare Betriebsvereinbarung handeln.

3

Nur das konkrete Zutreffen der Voraussetzungen der Abweichungsermächtigungen macht auch die möglichen Abweichungen erlaubt, was angesichts der Verwaltungsstrafbarkeit von Übertretungen der §§ 9 und 10 zu beachten haben. Ohne Erlaubtheit der Abweichungen wären ja die Regeln der §§ 9 und 10 in vollem Umfang einzuhalten.

II. Die Abweichungsermächtigungen...

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