Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

Artikel 8

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
1–4
II.
Tägliche Mindestruhezeiten (Abs. 1 bis 5)
A.
Einfahrerbetrieb (Abs. 1 bis 4)
5–8
B.
Mehrfahrerbetrieb (Abs. 5)
9
III.
Wöchentliche Mindestruhezeiten (Abs. 6 bis 7 und 9)
A.
Zum System
10, 11
B.
Die Mindestausmaße
1.
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (Abs. 6)
12
2.
Kombination aus regelmäßiger und reduzierter wöchentlicher Ruhezeit (Abs. 6, 6a, 7)
13–15
C.
Kalenderwochenüberschneidende wöchentliche Ruhezeiten (Abs. 9)
16, 17
IV.
Ruhezeiten im Fahrzeug? (Abs. 8)
18–20

I. Grundsätzliches

1

Die Ruhezeitbestimmungen der Artikel 8und 9Abs. 1greifen für die erfassten Lenker-Arbeitnehmer direkt in §12 AZG und die wöchentlichen Ruhezeitbestimmungen des ARG ein und verdrängen diese daher. Dies wirkt sich auch auf das Ausmaß dieser wöchentlichen Ruhezeiten aus.

Auch für Selbständige gelten diese Ruhezeiten (wenngleich ohne Greifen der Strafbestimmungen des § 28 AZG bzw. § 27 ARG, wohl aber jenen des KFG), da sie von arbeitsrechtlichen Gesetzen nicht erfasst sind.

2

Wesentlich für diese Ruhezeiten ist die freie Verfügbarkeit des Fahrers über seine Zeit. Nur solche gänzlichen Nichtarbeitszeiten, die auch diese Anforderung erfüllen, entsprechen dem Ruhezeitbegriff des Art. 4lit. gund h. Tägliche und ...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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