Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 6 Ersatzruhe

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
A.
Wesen und Zweck
1–3
B.
Sanktionierung
4, 5
II.
Voraussetzungen der Ersatzruhe
A.
Beschäftigung während der Kernruhezeit
6–12
B.
Arbeitsbereitschaften und Rufbereitschaften
13–15
C.
Reisezeiten
16–18
III.
Ausmaß und Wirkung der Ersatzruhe
A.
Ausmaß
19, 20
B.
Anrechenbarkeit auf die Arbeitszeit
21–23
IV.
Zeitliche Lage und Störungen der Ersatzruhe
A.
Zur zeitlichen Lage der Ersatzruhe
24–26
B.
Störungen der Ersatzruhe
1.
Arbeit?
27–29
2.
Dienstverhinderungen, Urlaub, Feiertage?
30–34
V.
Sonderfragen
A.
Verfall und Verjährung der Ersatzruhe?
35, 36
B.
Bereicherungsrechtliche Ersatzansprüche
37, 38

I. Grundsätzliches

A. Wesen und Zweck

1

Die Ersatzruhe wird in § 2 Abs. 1 Z 4 zwar als Abgeltung für die während der wöchentlichen Ruhezeit geleistete Arbeit bezeichnet, jedoch ist sie nicht die alleinige Abgeltung solcher Arbeit – die sonst vorgesehene Abgeltung (im Regelfall Überstundenentgelt plus Überstundenzuschläge) bleibt unberührt: so auch B. Schwarz/Lutz, ARG-Kommentar4, 110, unter Berufung auf OLG Wien 32 Ra 102/87, ARD 3943/11, ebenso Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz. 20 zu §§ 26a ARG). Auch verfolgt sie nicht nur einen Abgeltungszweck.

Viel wesentlicher sind ihr besonderer Ruhezeitaus...

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