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SWI 2, Februar 2010, Seite 85

EuGH: Keine Doppelbelastung mit Gesellschaftsteuer für auch vor dem Beitritt eines Mitgliedstaats bewirkte Sachverhalte

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-441/08, Elektrownia Pątnów II sp. z o.o., hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob es nach den Bestimmungen der Kapitalansammlungs-RL zulässig ist, dass ein Mitgliedstaat, der vor seinem Beitritt zur EU die Darlehensaufnahme einer Rechtsgebühr unterworfen hat, bei der Umwandlung des Darlehens in Nennkapital nach seinem Beitritt zur EU nochmals Rechtsgebühr erheben darf. Dieser Frage lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Elektrownia Pątnów ist eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft Zespół Elektrowni Pątnów-Adamów-Konin SA (im Folgenden: Muttergesellschaft). Diese gewährte Elektrownia Pątnów in den Jahren 2002 bis 2004 eine Reihe von Darlehen. Elektrownia Pątnów entrichtete gemäß dem seinerzeit anwendbaren polnischen Gesetz die Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte auf die von ihr aufgenommenen Darlehen.

Am schloss die Muttergesellschaft mit Elektrownia Pątnów eine Vereinbarung, die den Übergang der der Muttergesellschaft aus den Darlehen zustehenden Forderungen auf Elektrownia Pątnów im Gegenzug zu einer Erhöhung des Werts der Anteile an Elektrownia Pątnów vorsah. Die vorgenommene Aufrechnung führte zum Erlöschen der Schulden vo...

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