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SWI 2, Februar 2010, Seite 84

BFH: Hinzurechnungsbesteuerung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG) verstößt laut BFH gegen Gemeinschaftsrecht, konkret gegen die Niederlassungsfreiheit. Grund dafür ist die ständige Spruchpraxis des EuGH, wonach eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Gebietsinländern und Gebietsausländern grundsätzlich zwar zulässig sein kann, um dadurch Gestaltungsmissbräuchen entgegenzuwirken. Werden nachteilige Steuerfolgen für Gebietsausländer aber in typisierender, verallgemeinernder Weise geregelt, muss es dem betroffenen Steuerpflichtigen möglich bleiben, den Gegennachweis dafür zu erbringen, dass in seinem Fall kein Gestaltungsmissbrauch gegeben ist. Fehlt es an einer solchen Möglichkeit, steht der belastende Steuernachteil nur dann in Einklang mit Gemeinschaftsrecht, wenn der Gegennachweis nicht gelingt. Der Nachweis gelingt, wenn die Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks über entsprechend qualifiziertes Personal und geeignete Geschäftsräume verfügt und ihre Einkünfte aus eigener Tätigkeit erzielt hat (BFH , I R 114/08).

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