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EuGH: Unterschiedliche Behandlung beim Quellensteuerabzug von Portfoliodividenden verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
In seinem Urteil vom , Rs. C-540/07, Kommission/Italien, hatte sich der EuGH im Rahmen eines gegen Italien von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens erneut mit der Frage zu beschäftigen, ob eine unterschiedliche Behandlung beim Quellensteuerabzug von Portfoliodividenden mit den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist.
Das italienische Steuerrecht sieht für die Besteuerung inländischer Dividenden, die an in Italien der Körperschaftsteuer unterliegende Gesellschaften und gewerbliche Körperschaften ausgeschüttet werden, vor, dass diese bei der die Dividenden beziehenden Gesellschaft oder sonstigen Körperschaft im fraglichen Steuerjahr zu 95 % als steuerfrei zu S. 88 behandeln sind. Gewinnausschüttungen italienischer Gesellschaften an Steuerpflichtige ohne inländischen Wohnsitz werden hingegen einem Steuerabzug von 27 % unterworfen. Nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige haben Anspruch auf Erstattung der nachweislich im Ausland auf dieselben Gewinne endgültig entrichteten Steuer bis zum Höchstbetrag von 4/9 der in Abzug gebrachten Steuer. Der Nachweis hat durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes des ausländischen Staats...