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SWI 9, September 2009, Seite 469

Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten

Gerald Toifl

Der BFH hat mit Urteil vom , I R 77/06, seine bisher vertretene sog. finale Entnahmetheorie aufgegeben, wonach die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische DBA-Betriebsstätte eine nach deutschem Recht gewinnrealisierende Entnahme auslöst. Die deutsche Finanzverwaltung hat mit einem Nichtanwendungserlass reagiert (vgl. IStR 2009, 436). Kahle/Franke (IStR 2009, 406 ff.) analysieren vor diesem Hintergrund die neuen, durch das SEStEG eingeführten gesetzlichen Entstrickungstatbestände des § 4 Abs. 1 Satz 3 dEStG und § 12 Abs. 1 dKStG, die nach Ansicht der Finanzverwaltung von der Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH nicht berührt werden. Die beiden Autoren zeigen allerdings auf, dass diese Auffassung der deutschen Finanzverwaltung nicht haltbar ist. Mit Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH ist daher in Deutschland eine Gewinnrealisierung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische DBA-Betriebsstätte nicht mehr zulässig.

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