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SWI 9, September 2009, Seite 464

EuGH: Voraussetzungen für die Berichtigung von zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-566/07, Stadeco BV, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der Regelung des Art. 21 Abs. 1 lit. c der 6. MwSt-RL und dem Verhältnis dieser Regelung zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität zu befassen. Die Auslegungsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem niederländischen Staats-secretaris van Financiën (im Folgenden: Staatssecretaris) und der Stadeco BV (im Folgenden: Stadeco) betreffend das Recht eines Steuerpflichtigen auf Berichtigung der Mehrwertsteuer, die in der Rechnung ausgewiesen ist, die dem Dienstleistungsempfänger zugesandt wurde.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Stadeco ist ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, dessen Tätigkeit in der Vermietung sowie dem Auf- und Abbau von Messe- und Ausstellungsständen besteht. Von 1993 bis 1995 erbrachte Stadeco in Deutschland und in Drittstaaten Dienstleistungen im Auftrag des Economische Voorlichtingsdienst (Wirtschaftsinformationsamt, im Folgenden: EVD), einer vom Wirtschaftsministerium abhängigen Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in den Niederlanden. Der EVD bediente sich der von Stadeco erbrachten Leistungen ausschließlich im Hinblick auf Tätig...

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