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Doppelbesteuerung und Gemeinschaftsrecht
Der EuGH hat schon vereinzelt angedeutet, dass eine internationale Doppelbesteuerung per se nicht automatisch zu einem Verstoß gegen den EG-Vertrag und die darin geregelten Grundfreiheiten führt. In seinem Urteil vom , Rs. C-67/08, Block, musste sich der EuGH nunmehr mit einem Konflikt zwischen dem deutschen und dem spanischen Erbschaftssteuerrecht befassen. Auch wenn das im Leitsatz nicht so deutlich zum Ausdruck kommt, hat der EuGH entschieden, dass eine doppelte Belastung mit Erbschaftssteuer in Deutschland und Spanien grundsätzlich nicht gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrags verstößt. Wilke (Praxis internationale Steuerberatung 2009, 153 ff.) analysiert das Urteil des EuGH und weist darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts dieses keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Steuerkompetenz zwischen den Mitgliedstaaten vorsehe. Die Mitgliedstaaten seien daher nicht verpflichtet, ihr Steuersystem an die verschiedenen Steuersysteme der anderen Mitgliedstaaten anzupassen. Dies gelte selbst dann, wenn daraus eine Doppelbesteuerung resultiere.