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SWI 2, Februar 2009, Seite 54

GmbH-Gewinnausschüttung an eine inländische Personengesellschaft mit 100%igem französischen Kapitalgesellschafts-Gesellschafter

Ist eine französische Kapitalgesellschaft zu 100 % als Kommanditist an einer operativ tätigen österreichischen KG beteiligt und bezieht die österreichische KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebsstättendiskriminierungsverbots des Art. 24 Abs. 2 DBA Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der österreichischen Personengesellschaftsbetriebsstätte erzielten Gewinnen die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs. 1 KStG zu. Allerdings entbindet dies die inländische GmbH nicht davon, ihre Gewinnausschüttung an die Personengesellschaft dem – bei der Veranlagung anrechenbaren – Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen, weil die französische Kapitalgesellschaft im Sinn von § 94 Z 2 EStG nicht „unmittelbar“ an der inländischen GmbH beteiligt ist und nicht gegenüber österreichischen Kapitalgesellschaften in vergleichbaren inländischen Gestaltungen bevorzugt werden kann. Zur näheren Begründung siehe EAS 2807.

S. 55 Angesichts der steuerlichen Transparenz österreichischer Personengesellschaften geht die Beteiligungsertragsbefreiung im Fall einer doppelstöckigen Personengesellschaftskonstruktion nicht verloren; die Befreiung bleibt sonach erhalten, wenn zwischen die französische Kapitalg...

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