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SWI 2, Februar 2009, Seite 54

Grenzüberschreitende Wirtschaftsgutüberführung in eine KG im EU-Ausland

Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100 % der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (z. B. Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven aus.

Ein Besteuerungsaufschub ist hierfür in § 6 Z 6 lit. b EStG nicht vorgesehen. Dies stellt aus der Sicht des BMF aber keine Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten Niederlassungsfreiheit dar. Es ist wohl richtig, dass nach Rz. 5933 EStR die Zuführung von Wirtschaftsgütern durch eine GmbH in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie ein quasi-innerbetrieblicher Vorgang steuerneutral erfolgen kann. Doch verlangt dies wie bei einem echten innerbetrieblichen Vorgang nach einer korrespondierenden Gesetzesanwendung bei der Ermittlung des KG-Gewinns (hier: Ansatz der Buchwerte). Die in Rz. 5933 EStR vertretene Rechtsauffassung vermag aber nicht andere EU-Staaten zu verpflichten, ihre Gesetze korrespondierend auszulegen, zumal der im gegebenen Zusammenhang geltende AOA (Authorized OECD Approach; siehe EAS 3010) und der diesem inhärente „separate entity approach“ nach dem Ansatz von Markt...

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