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EuGH: Fischereirechtsverpachtung keine Vermietung
Im Urteil vom , Rs. C-451/06, Walderdorff, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil B lit. b der 6. MwSt-RL geregelten Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu befassen. Diese Auslegungsfrage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Frau Walderdorff und dem Finanzamt Waldviertel (im Folgenden: Finanzamt) wegen der Erhebung von Mehrwertsteuer auf die Verpachtung eines Fischereirechts.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Frau Walderdorff leitet einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Österreich. Die von ihr im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit getätigten Umsätze unterliegen der allgemeinen Mehrwertsteuerregelung. Am schloss Frau Walderdorff mit dem Sportfischereiverein Zwettl (in weiterer Folge: Fischereiverein) einen Vertrag für die Dauer von zehn Jahren. Nach diesem Vertrag erhielt der Fischereiverein gegen Zahlung eines Entgelts die Berechtigung zum Fischen in zwei auf Grundstücken, die zum Betrieb von Frau Walderdorff gehören, gelegenen Teichen, hinsichtlich deren ihr als Grundstückseigentümerin das Recht zu fischen zusteht, und in einem im öffentlichen Gut befindlichen Fischereirevier, an dem Frau Walderdorff