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BFGjournal 10, Oktober 2013, Seite 368

Verpachtung von Fischteichen ist umsatzsteuerfrei

Rudolf Wanke und Verena Rainer

Die Verpachtung eines Fischereirechts hat bereits – aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des UFS – den EuGH beschäftigt. Die Frage, ob die Verpachtung eines Fischereirechts gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit ist, ist aktuell beim VwGH anhängig. Der UFS hat zunächst – unter Hinweis auf das Urteil des EuGH – Erlöse aus Fischereipachtverträgen der Umsatzsteuer unterzogen, in einer weiteren Entscheidung – unter Hinweis auf die günstigeren nationalen Regelungen – jedoch die Steuerfreiheit gewährt. Nunmehr hat der UFS entschieden, dass die Verpachtung eines ganzen Fischteichs umsatzsteuerrechtlich nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Verpachtung (bloß) des Fischereirechts gleichzusetzen, sondern jedenfalls als Verpachtung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 umsatzsteuerfrei ist.


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RV/3534-W/08

1. Der Fall

Der Berufungswerber verpachtete drei Liegenschaften, auf denen sich Fischteiche befinden. Den einzelnen Pachtverträgen zufolge wurden bestimmte in einem Forst gelegene Liegenschaften einschließlich der darauf befindlichen Teiche verpachtet.

Den Pächtern wurden verschiedene Verpflichtungen überbunden, u. a. betreffend die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nach fischereiwirtschaftlichen Grundsätzen, ...

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