Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Judikatur VwGH zu § 6:
Bei berufsbezogener Bildung ist eine „vergleichbare Tätigkeit“ für die Steuerbefreiung nicht erforderlich
Nach dem Erkenntnis des , ist aufgrund des Unionsrechts in Bezug auf § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 davon auszugehen, dass es für dessen Anwendbarkeit im Falle berufsbezogener Bildungsmaßnahmen nicht auf das Vorliegen einer „vergleichbaren Tätigkeit“ der privaten Bildungseinrichtungen ankommt (vgl. Zorn, RdW 2016, 718 ff). Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 mit bzw. deren Nachfolgeverordnung (EU) Nr. 282/2011 ist nämlich für den Tätigkeitsbereich, der von der Befreiungsbestimmung des Art. 132 Abs. 1 lit. i MwStSystRL erfasst wird, ein Mindestumfang verbindlich festgelegt („Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dient.
S. 357Die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung ist hierfür unerheblich.“). Die in Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 bzw. Art. 44 der Verordnung (EU) Nr. 282/2011 angeführten Schulungsmaßnahmen sind daher von der Befreiung...