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SWI 8, August 2005, Seite 398

EuGH: Noch nicht abrechenbare Bauleistungen sind nicht in den Pro-rata-Satz zur Vorsteueraufteilung miteinzubeziehen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-536/03 António Jorge, hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob noch nicht abrechenbare Bauleistungen bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes zur Aufteilung von Vorsteuern in einen abziehbaren und nicht-abziehbaren Teil i. S. d. Art. 19 der 6. MwSt-RL im Nenner zu berücksichtigen sind oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde:

António Jorge ist ein portugiesisches Unternehmen, das einerseits mehrwertsteuerpflichtige Bauleistungen und andererseits mehrwertsteuerfreie Lieferungen von Grundstücken erbringt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kam die portugiesische Finanzverwaltung zur Auffassung, dass für Zwecke der Ermittlung des Pro-rata-Satzes zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil auch die noch nicht abrechenbaren Bauleistungen des jeweiligen Jahres in den Nenner des S. 399Bruches miteinzubeziehen sind. Nach Art. 19 Abs. 1 der 6. MwSt-RL enthält der Pro-rata-Satz im Zähler den je Jahr ermittelten Gesamtbetrag der zum Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 2 und 3 der 6. MwSt-RL berechtigenden Umsätze abzüglich der Mehrwertsteuer, und im Nenner den je Jahr ermittelten Gesamtbetrag der i...

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