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EuGH: Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Erstattung von Preisnachlassgutscheinen
Das Urteil vom Rs. C-427/98 Kommission/Deutschland ergab sich aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens auf Feststellung, dass Deutschland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 11 der 6. MwSt-RL verstoßen hat, dass es keine Vorschriften erlassen hat, die eine Berichtigung der Besteuerungsgrundlage im Fall der Erstattung von Preisnachlassgutscheinen zulassen. In einem an alle Mitgliedstaaten gerichteten Schreiben vom fragte die Kommission nach, ob es in dem jeweiligen Mitgliedstaat einem Hersteller, der seine Waren betreffende Gutscheine ausgebe, gestattet sei, seine Besteuerungsgrundlage entsprechend zu mindern, wenn er dem Einzelhändler, der bei Entgegennahme des Gutscheins dem Endverbraucher einen Preisnachlass gewährt habe, den auf dem Gutschein angegebenen Geldbetrag erstatte. In ihrem Antwortschreiben vom führte die deutsche Regierung dazu aus, dass eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Umsatz des Lieferers an seinen unmittelbaren Abnehmer möglich ist. Eine Vergütung des Herstellers, die nicht an seinen Leistungsempfänger, sondern an einen anderen in der Absatzkette gewährt wird, führt beim Hersteller nicht zu einer Entgeltsminderung. Gibt ein Hersteller e...