Umsatzsteuer-Handbuch 2015
1. Aufl. 2015
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Judikatur VwGH zu § 4:
Kein durchlaufender Posten, wenn dem Kunden die exakte Höhe des Betrages nicht bekannt ist
Der Verwaltungsgerichthof hat im Erkenntnis vom , 2008/15/0272, zu einer Betätigung der Erstellung von Spielgemeinschaften für Zwecke des Lottospielens ausgesprochen, es liegt kein durchlaufender Posten vor, wenn dem Kunden die exakte Höhe jenes Betrages aus seinen laufenden Zahlungen, der an die Lotteriegesellschaft als Entgelt für Lotto-Tipps gezahlt wird, nicht bekannt ist. Es steht der Annahme eines durchlaufenden Postens auch entgegen, dass kein einzelner Tipp oder Lottoschein (und damit Wettvertrag mit der Lottogesellschaft) direkt einem einzelnen Kunden zuordenbar ist.
§ 4 Abs. 3 UStG 1994 hat das Auftreten im fremden Namen zur Voraussetzung.
Bemessungsgrundlage eines „online-Börsenspiels“
Nach dem Maßstab der in ihren Formulierungen eindeutigen , Rs. Glawe, und vom , C 377/11, Rs. International Bingo Technology, kann die bloße versicherungsmathematische Berechenbarkeit der Gewinnauszahlungen jedenfalls nicht ausreichen, um anders als in der Rechtssache Town...