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Zur Steuerfreiheit bei Teilveräußerungen einer internationalen Schachtelbefreiung
I. Meinungsstand
With international affiliated companies not only current dividends but also capital gains are tax exempt, provided that, among other things, there is at least a 25% holding in the foreign company. However it is questionable if the exemption holds true if the Austrian Company, in fact, holds at least 25% of the foreign company, but only part of the foreign participation is sold. Michael Kotschnigg deals with this question.
I. Meinungsstand
Beim internationalen Schachtelprivileg (§ 10 Abs. 2 KStG 1988) erstreckt sich die Steuerfreiheit nicht nur auf Gewinnanteile jeder Art, sondern auch auf die sog. capital gains, d. h. auf Veräußerungs- und Liquidationsgewinne. Diese Vorschrift wird aber so interpretiert, dass auch die jeweils veräußerte Beteiligung mindestens 25% ausmachen muss. Daher ist der etappenweise Verkauf nicht in jedem Fall, sondern nur dann steuerfrei, wenn eine internationale Schachtel zweimal - bei der gesamten Beteiligung und beim Verkaufsobjekt - vorliegt. Diese Sicht der Dinge liegt auch den KStR 2001 zugrunde, die in Pkt. 5.2.2.6.1 betonen, dass Teilveräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn auch der „veräußerte Anteil ... die Eigenschaft einer internationalen Schachtelbeteiligung aufwe...