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Auskünfte über noch nicht verwirklichte Sachverhalte
INFORMATION ON ACTIONS STILL IN THE PLANNING STAGES
In practice legal information is often required about actions of the fiscal authorities that are only in the planning stages. Christoph Ritz deals with this difficulty. He also points out what the legal basis for information of this type consists of.
I. Einleitung
In dieser Abhandlung sollen in Betracht kommende Rechtsgrundlagen für Ansprüche des Abgabepflichtigen auf Rechtsauskünfte über noch nicht verwirklichte Sachverhalte (Vorwegbeurteilungen) dargestellt werden. Weiters werden die Folgen von sich rechtlich als unrichtig erweisenden unverbindlichen Rechtsauskünften – insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben – behandelt.
Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf österreichische Rechtsquellen; daher bleiben die im Zollkodex (ZK) normierten Pflichten (Art. 11 ZK über Auskünfte über die Anwendung des Zollrechts, Art. 12 ZK über verbindliche Zolltarifauskünfte) ausgeklammert.
II. Auskunftspflichten
1. Lohnsteuerauskunft gemäß § 90 EStG 1988
Nach § 90 EStG 1988 hat das Finanzamt der Betriebsstätte auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind.
Solche Auskünfte können die abgabenrechtliche Beurteilu...