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CFO aktuell 3, Juni 2011, Seite 113

Advance Ruling – Finanzämter geben verbindliche Rechtsauskünfte

Planungssicherheit bei Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen

Birgitt U. Koran

Advance Ruling, in der Literatur oft auch verbindliche Rechtsauskunft, Auskunftsbescheid oder Rulingbescheid genannt, stellt ein neues Instrument dar, unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich eine verbindliche Auskunft von einem Finanzamt zu erhalten. Präzise gesagt gibt der Gesetzgeber mit Einführung des § 118 Bundesabgabenordnung (BAO) im Zuge des Abgabenänderungsgesetzes 2010 dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, auf Antrag eine verbindliche Rechtsauskunft zu einer abgabenrechtlichen Beurteilung des Finanzamtes zu einem noch nicht verwirklichten Sachverhalt in Form eines Bescheids zu erhalten, wenn der Antragsteller in Bezug auf die abgabenrechtlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse hat. Es handelt es sich bei der Auskunft gem. § 118 BAO um eine verbindliche Willensäußerung und damit eine bindende Zusage. Nicht um Advance Rulings handelt es sich bei Advance Pricing Agreements, sog. APAs.

1. Wie waren Auskünfte vor Advance Ruling geregelt?

Die Gesetzeslage vor dem war nicht ausreichend für verbindliche Rulingauskünfte, insbesondere nicht für noch nicht verwirklichte Sachverhalte – dadurch wurden Stabilität und Rechtssicherheit geschwächt. Generell wurden Auskünfte seitens des Finanzamtes nur nach dem Prin...

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