Eigentümerversammlung im WEG
1. Aufl. 2026
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S. 17Kapitel 1. Einführung in das (Wohnungs)eigentumsrecht
1.1. Grundlagen
Denkt man an eine Eigentümerversammlung, kommt einem zuerst die Eigentümerversammlung im Wohnungseigentum in den Sinn. Man sollte aber nicht übersehen, dass in Österreich zahlreiche Eigentümergemeinschaften bestehen, für die das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nicht unmittelbar anzuwenden ist.
Das betrifft häufig den Fall, dass eine Liegenschaft oder ein Gebäude im Zug eines Verlassenschaftsverfahrens zu bestimmten Anteilen Miteigentum mehrerer Personen wurde.
Für dieses „schlichte“ Miteigentum gelten vor allem die Bestimmungen in den §§ 825-858 ABGB. Deren Text ist oft schon aufgrund des Alters dieser Bestimmungen aus dem Jahr 1811 nur im Zusammenhang mit Rechtsprechung und Lehre der letzten 200 Jahre verständlich.
Zahlreiche dieser Bestimmungen gelten dem Grunde nach auch für das Wohnungseigentum.
Wohnungseigentum ist nach dem WEG 2002 das Recht eines Miteigentümers (oder einer Eigentümerpartnerschaft) einer Liegenschaft, „dinglich“ ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und auch allein darüber zu verfügen.
S. 18Verbreitet ist immer noch die Meinung, dass man als Wohnungseigentümer Eigentümer einer bestimmten Wohnung ist.
Tatsächlich sind Wohnungseige...