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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Wegfall der Bonus-Malus-Regelungen
Da die festgelegten Zielwerte hinsichtlich der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern zum Stichtag überschritten wurden, wurden nun auch die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell einschließlich der Informations- und Beratungspflichten der Wirtschaftskammern mit im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2018 (BGBl I 2018/30, ausgegeben am ) aufgehoben. Diese Regelungen (§ 1a und § 17 Abs 4 bis 8 AMPFG) hätten grundsätzlich ab für die Erreichung bzw Überschreitung des Anteils älterer Dienstnehmer als Bonus eine Senkung der Lohnnebenkosten iHv 0,1 % des Dienstgeberbeitrags zum FLAF (statt 3,9 % nur 3,8 %) und bei Unterschreitung der Dienstgeberquote als Malus eine doppelte Auflösungsabgabe (iHv ca 256 €) bei Beendigung von Dienstverhältnissen vorgesehen.