Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verjährung von Zulagen
Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsverhandlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen ( 9 ObA 24/18x).
Sachverhalt
Die klagende Arbeitnehmerin ist seit in einem Landesklinikum des beklagten Arbeitgebers als Ärztin beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war die Anwendbarkeit der Bestimmungen des niederösterreichischen Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (NÖ LVBG) vereinbart. Dem Arbeitgeber wurde am vom Betriebsrat mitgeteilt, mehrere Ärzte seien wegen folgender Auffälligkeiten mit der Bitte um Bezugsabrechnung an ihn herangetreten:
Im Dienstplan werde kein Ersatzruhetag festgelegt.
Sonn-, Nacht- und Feiertagsüberstunden würden nur mit 50%igem Zuschlag abgerechnet.
Bei einem verlängerten Dienst (Nachtdienst) würden vier Stunden nicht berücksichtigt.
Der Betriebsrat ersuchte um einen Gesprächstermin und stellte den Antrag, die Bezüge bestimmter Ärzte, darunter auch die der klagenden Arbeitnehmerin, rückwirkend...