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Steuerliche Folgen der Verlegung des Sitzes und des Ortes der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft ins Ausland
TAXATION CONSEQUENCES OF MOVING THE HEADQUARTERS AND THE LOCATION OF THE MANAGEMENT OF A COMPANY ABROAD
In international taxation structuring, one recurring consideration is whether moving the headquarters or the location of management abroad would be a beneficial step. However, taxation consequences of such a move are often not beneficial at all. Gerald Toifl delves into these questions and in doing so pays special attention to the Austrian legal situation.
I. Problemstellung
Gesellschaften können aus verschiedenen Gründen ihren Sitz und/oder ihren Ort der Geschäftsleitung in ein anderes Land zu verlegen. Häufig werden dabei insbesondere steuerliche Gesichtspunkte maßgeblich sein. Möglich ist jedoch auch, daß sich z. B. der Hauptabsatzmarkt in ein anderes Land verlagert hat oder daß die Gesellschafter aus persönlichen Gründen eine Sitzverlegung vornehmen wollen. In all diesen Fällen stellt sich zivilrechtlich die Frage, ob die Gesellschaft unter Wahrung ihrer Identität in das Aufnahmeland umziehen kann oder ob sie im Herkunftsland aufgelöst und im Aufnahmeland neu gegründet werden muß. Eine Sitzverlegung wird für die Gesellschaft oft nur dann sinnvoll sein, wenn sie dadurch ihre Rechtsfähigkeit nicht verliert. Der Verlust der Rechtsfähigkeit hätte nämlich für die Gesellschaft und die ...