Grenzüberschreitender Formwechsel
1. Aufl. 2019
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S. 309Teil 3: Grenzüberschreitender Formwechsel (identitätswahrende Sitzverlegung) von Privatstiftungen
Der grenzüberschreitende Formwechsel einer Privatstiftung ist durch den Wechsel des Gesellschaftsrechts in einem geordneten Verfahren unter Wahrung der Identität (vergleichbar einer formwechselnden Umwandlung im nationalen Recht) gekennzeichnet: Es kommt zu einer Löschung des Rechtsträgers im Register des Wegzugsstaats und einer Eintragung im Register des Zuzugsstaats. Während die Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Formwechsels bei Personen- und Kapitalgesellschaften in Rsp und Lehre unstrittig ist, hat bislang nur die Literatur die Zulässigkeit eines grenzüberschreitenden Formwechsels bei Privatstiftungen bejaht.
Abb 26 – Formwechsel von Privatstiftungen
Die Beweggründe für einen grenzüberschreitenden Formwechsel einer Privatstiftung können mannigfaltig sein (siehe auch Teil 1 Pkt 1.). Zunächst führt die europarechtliche Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Formwechsels im Ergebnis zu einer Rechtswahlfreiheit der Errichter. Anders als die bisherigen Umwege bietet S. 310ein grenzüberschreitender Formwechsel durch die Kontinuität des Rechtsträgers, über eine Gesamtrechtsnachfolge hinaus,...