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Anlegerschutz des Aktionärs, Kapitalerhaltung und fehlerhafte AG
In seiner Entscheidung vom , 7 Ob 77/10i, gewährt der OGH den Prospekthaftungsansprüchen von Aktionären Vorrang gegenüber dem aktienrechtlichen Grundsatz der Kapitalerhaltung. Der Aktionärsschutz tangiere auch nicht die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Roma locuta, causa finita? Angesichts zahlreicher offengebliebener Fragen: Noch nicht. Dazu der folgende Beitrag.
I. Das Problem
Die Frage, ob der aktienrechtliche Grundsatz der Kapitalerhaltung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Aktionäre gegenüber ihrer AG, insb die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus der Kapitalmarktinformationshaftung ausschließt, ist ebenso alt wie grundsätzlich.
Leider hat es der Gesetzgeber bis heute verabsäumt, den anstehenden Prinzipienkonflikt, einen ernsthaften clash of principles, ausdrücklich zu lösen. Das gilt auch für das Gemeinschaftsrecht, das weit weniger, als dies nationale Rechtsordnungen tun, nach rechtsdogmatisch konsequent durchdachter, systematisch strukturierter Legistik strebt.
Der OGH hat sich schon früher, wenn auch nur iZm Ansprüchen von Kommanditisten gegen ihre KG, mit dieser Frage befasst und den Ersatzansprüchen der Kommanditisten zum Wohl der KG-Gläub...