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SWK 19, 5. Juli 2026, Seite 850

Chronologie der Stabilitätsabgabe in Österreich

Verlängerung der erhöhten Bankenabgabe - Fortsetzung der Sonderzahlung

Sandra Bourke

Die Diskussion über die Bankenabgabe hat in vielen europäischen Ländern an Bedeutung gewonnen. Mit der am im Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 soll die Stabilitätsabgabe für die nächsten Jahre geändert werden: Die erhöhte Bankenabgabe wird bis einschließlich des Jahres 2029 beibehalten, und die Sonderzahlung wird in der derzeit bestehenden Höhe bis einschließlich 2028 fortgeführt und im Kalenderjahr 2029 um etwas mehr als zwei Drittel abgesenkt. Ab 2030 entfällt sie zur Gänze. Die Stabilitätsabgabe zählt zu den wichtigsten Steuerarten, konkret wird sie zu den Vermögensteuern gerechnet.

1. Anwendbarkeit

Der Stabilitätsabgabe unterliegt gemäß § 1 Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) der Betrieb von Kreditinstituten. Betroffen sind

  • Kreditinstitute, die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz (BWG) verfügen, sowie

  • Zweigstellen von ausländischen Kreditinstituten, die gemäß BWG berechtigt sind, Dienstleistungen im Wege einer Zweigstelle in Österreich anzubieten (mit dem Österreich zuzurechnenden Geschäft). Es gilt die jeweilige Zweigstelle der ausländischen Bank als Kreditinstitut und nicht die ausländische Bank selbst.

Mitarbeitervorsorgekassen nach dem BMSVG unterliegen (trotz Konzession nach BWG) ausdrüc...

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