Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kann bei der Vermietung von Grundstücken an pauschalierte Land- und Forstwirte zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden?
Zur Reichweite der Optionsmöglichkeit nach § 6 Abs 2 UStG
Werden Grundstücke an Land- und Forstwirte vermietet, die nach § 22 UStG pauschaliert sind, stellt sich die Frage, ob hier eine Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 6 Abs 2 UStG grundsätzlich möglich ist. Diese Problemstellung wurde bislang ambivalent diskutiert und mit Verweis auf die Rechtsprechung des BFH in der Literatur abgelehnt. Gesucht wird eine systemkonsistente Lösung vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Regelung der MwStSyst-RL und dem darin immanenten Grundsatz der steuerlichen Neutralität.
1. Ausgangsproblem
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 6 Abs 1 Z 16 lit a UStG grundsätzlich unecht steuerbefreit, soweit keine Wohnraumvermietung vorliegt. § 6 Abs 2 UStG sieht jedoch die Möglichkeit vor, zur Steuerpflicht zu optieren. Auf diese Weise lassen sich beim Leistenden das Abzugsrecht auf bereits im Zusammenhang mit Erwerb und/oder Herstellung der Immobilie gezogene Vorsteuern erhalten und eine Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs 10 UStG vermeiden. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung ist allerdings an eine wesentliche Voraussetzung gebunden. Er ist nur möglich, „[...] soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet...