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SWK 19, 5. Juli 2026, Seite 837

Verdeckte Ausschüttungen und Geschäftsführerentgelte

Abgaben- und verfahrensrechtliche Folgen

Stefan Schuster

Feststellungen von verdeckten Ausschüttungen in Verbindung mit Geschäftsführerentgelten können mannigfache Auswirkungen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll die möglichen verfahrens- und abgabenrechtlichen Folgen anhand eines in der Praxis wohl oftmals anzutreffenden Sachverhalts skizzieren. Kritisch ist dabei ein in der Praxis oft unterschätzter Punkt: Es handelt sich bei Gesellschafter und Gesellschaft um verschiedene Steuersubjekte.

1. Die verdeckte Ausschüttung

Verdeckte Ausschüttungen sind ein zunehmend heißer Punkt bei Außenprüfungen (§ 8 Abs 2 KStG). Wie die Gesetzesstelle im KStG bereits andeutet, können verdeckte Ausschüttungen nur zwischen Körperschaften und Gesellschaftern vorliegen.

Eine verdeckte Ausschüttung hat meist folgende steuerrechtliche Konsequenz: Der in diesem Zusammenhang geltend gemachte Betriebsaufwand wird außerbücherlich hinzugerechnet. Es kommt zu einer Erhöhung der Besteuerungsbasis der Gesellschaft oder einer Verminderung des Verlusts. Die ursprünglichen abgabenrechtlichen Konsequenzen sind umzukehren. Die verdeckte Ausschüttung selbst stellt eine Einkommensverwendung dar, die bei natürlichen Personen als Gesellschafter KESt, meist im Haftungsweg an die Gesellschaft, aus...

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