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Europäische Kommission präsentiert Paket zur Steuervereinfachung
Am hat die Europäische Kommission ein Paket zur Steuervereinfachung angenommen, das zwei Vorschläge umfasst:
Omnibus-Richtlinie:
-Vereinfachung umständlicher Vorschriften zur Verbesserung des Binnenmarkts: Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU.
-Erleichterung der Finanzierung: Beseitigung unnötiger Beschränkungen für echte Dritt- und Marktfinanzierungen; Vereinfachung der Zinsbegrenzungsregel der ATAD.
-Beseitigung von Doppelarbeit: Beseitigung überlappender Bestimmungen zwischen den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) und der globalen Mindeststeuer (Pillar II).
Neufassung der DAC:
-Aufhebung der Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen: Aufhebung für multinationale Unternehmensgruppen, die dem Mindeststeuersatz von 15 % gemäß den Pillar-II-Vorschriften unterliegen; Aufhebung für alle anderen EU-Unternehmen für bestimmte grenzüberschreitende Steuerregelungen.
-Unterstützung der Kreislaufwirtschaft: Erhöhung des Meldeschwellenwertes für den Online-Warenhandel.
-Verbesserung der Identifizierung von Steuerzahlern: Einführung eines neuen Überprüfu...