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GesRZ 1, Februar 2010, Seite 19

Terra incognita – zivilrechtliche Sanktionen bei unterlassenem Pflichtangebot

Christoph Diregger

Die zivilrechtlichen Rechtsfolgen eines unterlassenen Pflichtangebotes hat der Gesetzgeber in § 34 ÜbG äußerst knapp geregelt. Viele damit zusammenhängende Fragen sind bisher ungelöst und es fehlt auch noch nach 10 Jahren ÜbG weitgehend an einer Aufarbeitung der daran geknüpften Rechtsfolgen.

Der Beitrag versucht, einige Grundsatzfragen anhand eines Fallbeispiels darzustellen und erste Ansatzpunkte einer konkreten Lösung festzumachen.

I. Einleitung

Ein Bieter wird in aller Regel erkennen, dass er eine kontrollierende Beteiligung an einer Zielgesellschaft erwirbt. Die Anwendungsfälle eines unterlassenen Pflichtangebotes werden sich daher einerseits auf den Fall eines bewusst verschleierten Kontrollerwerbs sowie andererseits auf Fälle beschränken, bei denen übersehen wird, dass ein gemeinsames Vorgehen iSv § 1 Z 6 ÜbG verwirklicht wird oder dem Bieter aus anderen Gründen die Stimmrechte eines Dritten gem § 23 ÜbG zugerechnet werden. Sofern ein solcher Kontrollerwerb nicht nach §§ 24 und 25 ÜbG privilegiert werden kann, stellt sich die Frage, ob es neben dem in § 34 Abs 1 ÜbG geregelten Ruhen des Stimmrechts des Bieters noch andere Rechtsfolgen der Angebotspflichtverletzung nach allgemeinem Zivilrecht gibt. Die Zahl der praktischen An...

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