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GesRZ 2, April 2019, Seite 121

Gedanken zum Sanktionensystem im Übernahmerecht

Martin Winner

Ich verdanke Peter Doralt viel, ua auch die Erkenntnis, dass nicht nur das materielle Recht, sondern auch angemessene Sanktionen und funktionierende Rechtsdurchsetzung für die Qualität eines Rechtsgebiets ausschlaggebend sind. Was mir heute als Gemeinplatz erscheint, war für mich als junger Mitarbeiter vor gut 20 Jahren eine wichtige Erkenntnis. Besonders wichtig war aber, dass Peter Doralt mir diese Zusammenhänge anhand eines gerade in Entstehung befindlichen Rechtsgebiets zeigte, nämlich des Übernahmerechts, das der Jubilar geformt hat. Bei unseren nächtelangen Diskussionen über die richtige Gestaltung des Übernahmerechts ging es nicht nur um den Inhalt der Regelungen, sondern es standen regelmäßig zwei Fragen im Mittelpunkt: Was soll passieren, wenn man sich nicht an die geplanten Regelungen hält? Wer setzt das in welchem Verfahren durch?

I. Einleitung

Peter Doralt hat das Sanktionensystem für das Übernahmerecht am Reißbrett entworfen. Deswegen ist es bemerkenswert, dass das System in seinen Grundzügen bis heute Bestand hat und dass keine gravierenden Funktionsstörungen aufgetreten sind. Aber natürlich stellen sich heute manche Sachen anders dar als damals. Ziel des folgenden Beit...

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