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Die Rechtsfolgen des unterbliebenen Pflichtangebots
Welche Folgen das Unterlassen eines Pflichtangebots nach sich ziehen, ist bis dato weitgehend ungeklärt. Im Schrifttum wird dazu vertreten, dass der Kontrollerwerber einem Kontrahierungszwang unterliegt. Aus dieser Perspektive wird im vorliegenden Beitrag beleuchtet, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Angebotspflicht bestehen.
I. Einleitung
Die Kernbestimmung des ÜbG ist zweifellos die Pflicht zur Stellung eines Angebots nach §§ 22 ff ÜbG. Sie sieht vor, dass derjenige – sei es ein einzelner Beteiligungsinhaber, sei es eine Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger – ein Übernahmeangebot an sämtliche Inhaber von Beteiligungspapieren einer Gesellschaft stellen muss, wenn er unmittelbar oder mittelbar Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt. Mit dieser Bestimmung soll einerseits ein Konzerneingangsschutz, andererseits ein Schutz des Vertrauens von Anlegern in die Kontinuität bestehender Mehrheitsverhältnisse gewährleistet werden.
Das ÜbG sieht ausführliche Regelungen zum Inhalt des Pflichtangebots, aber auch zum Vorgehen bei der Angebotsstellung vor. Die ÜbK fungiert dabei als „Hüterin“ der Pflichtangebote und überwacht deren Rechtmäßigkeit; sie ist in allen Phasen der Abwicklung von Pflichta...