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GesRZ 4, August 2009, Seite 197

Über Grenzen der Vertragsfreiheit im Innenverhältnis von GmbH und O(H)G

Hans-Georg Koppensteiner

Die Regelung des Innenverhältnisses ist bei OG und GmbH wie im sonstigen Vertragsrecht grundsätzlich den Beteiligten selbst überlassen. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob und inwieweit die diesen dabei gesetzten Grenzen bei OG und GmbH übereinstimmen.

I. Einführung

Das AktG enthält ganz überwiegend zwingendes Recht, auch soweit das Verhältnis der Aktionäre untereinander und zur Gesellschaft geregelt wird. Bei kapitalmarktoffenen, zumindestens bei solchen AGs, deren Aktien am Kapitalmarkt gehandelt werden, erscheint dies unvermeidbar. Ohne standardisiertes „Produkt“ könnte dieser Markt nicht funktionieren.

Anders steht es bei OG/OHG und GmbH. Beide Gesellschaftstypen sind nicht kapitalmarktorientiert. Deshalb konnte man die Regelung des Innenverhältnisses wie im sonstigen Vertragsrecht grundsätzlich den Beteiligten selbst überlassen. Allerdings gibt es Grenzen. Hier interessiert, ob sie bei GmbH und OG übereinstimmen oder nicht, gegebenenfalls worauf sich abweichende Lösungen gründen. Übergreifend soll danach gefragt werden, wie sich zwingende Normen im Innenrecht von GmbH und OG zum allgemeinen Vertragsrecht, insb zu § 879 ABGB, § 138 BGB verhalten. Es ist nämlich nicht von vornherein evident, ...

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