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Die Auswirkungen des Insolvenzrechts auf gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte
Durch einige Beiträge im jüngeren gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Schrifttum und insb durch eine aktuelle OGH-Entscheidung vom , 6 Ob 142/05h, wurde die Diskussion darüber intensiviert, welche Grenzen das Insolvenzrecht der Gestaltung gesellschaftsvertraglicher Aufgriffsrechte setzt. Die Positionen sind breit gefächert: Sie reichen von relativer Liberalität (Voraussetzung ist nur, dass der Masseverwalter im Vergleich zu anderen Aufgriffsfällen nicht benachteiligt ist) bis zur gegenteiligen Haltung, wonach der Masseverwalter im Hinblick auf § 26 Abs 3 KO an ein Aufgriffsrecht überhaupt nicht gebunden sei. Wenn man bedenkt, dass solche Aufgriffsrechte – insb auch für den Insolvenzfall eines Gesellschafters – regelmäßig in Gesellschaftsverträgen begründet werden, ist es selbstredend, dass die Situation für die Praxis höchst unbefriedigend ist: Es kann in der Literatur quasi für jede Meinung eine Belegstelle gefunden werden, während der OGH nur zögerlich Position bezieht und entscheidende Fragen offenlässt. Im Rahmen dieser Arbeit soll die Problematik nochmals näher beleuchtet und einer Lösung zugeführt werden.
I. Das Rechtsproblem
In Personengesellschaftsverträgen (OG, ...