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Insolvenz im Konzern
Wenn eine Gesellschaft, die Teil eines Konzerns iSd § 244 UGB ist, oder mehrere Konzerngesellschaften in wirtschaftliche Schieflage geraten, ergeben sich im Bereich der insolvenzrechtlichen Beratung und der Insolvenzabwicklung besondere Herausforderungen. Das Spektrum reicht hier von Fragen möglicher Befugnisse der Konzernspitze im Rahmen der Insolvenzantragstellung über die rechtliche Ein- und Zuordnung von Ansprüchen aus der Konzernverrechnung bis zur Beurteilung von Sanierungsinstrumenten anderer Konzerngesellschaften. Hier kann dazu nur ein kurzer Überblick gegeben werden.
I. Insolvenzantragspflicht
Die IO enthält keine Bestimmungen zu einer Konzerninsolvenz. Der Konzern selbst ist nicht insolvenzfähig. Es ist daher für jede Gesellschaft, die Teil eines Konzerns iSd § 244 UGB ist, jeweils gesondert zu prüfen, ob die Insolvenzvoraussetzungen gem § 66 und 67 IO (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) erfüllt sind. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das Management der jeweiligen Konzerngesellschaft gem § 69 IO zu einer unverzüglichen Insolvenzantragstellung verpflichtet. Wird über eine Konzerngesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat dies daher grundsätzlich insolvenzrechtlich keine Konsequenzen fü...